Therapie Christen

Abrechnung mit Krankenkasse

Bevor ich mit deiner Behandlung beginne, solltest du bei deiner Krankenkasse nachfragen, ob die von mir gewählte Behandlungsmethode von deiner Zusatzversicherung übernommen wird. Prüfe ebenfalls, ob ich als behandelnde Therapeutin von deiner Krankenkasse anerkannt bin. Bitte beachte, dass jede Krankenversicherung ausschließlich Behandlungen gemäß ihres individuellen Leistungskatalogs erstattet.

Rückforderung der Behandlungskosten

Für die Rückforderung der Behandlungskosten erhältst du eine Abrechnung. Diese sendest du deiner Krankenkasse.

Wann zahlt die Krankenkasse?

  • Wenn Du eine Zusatz- oder Alternativversicherung nebst der Grundversicherung abgeschlossen hast.
  • Wenn Massagen in der Grundversicherung eingeschlossen sind.
  • Wenn die Krankenkasse mich auf der Therapeutenliste führt. 

Folgende Krankenkassen sind beim EMR (Erfahrungs Medizinisches Register) für klassische Massagen und Lymphdrainagen angeschlossen. Sollte deine Krankenkasse nicht auf dieser Liste aufgeführt sein, kontaktiere mich bitte.

Folgende Krankenkassen sind bei der Stiftung ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) für klassische Massage, Fußreflexzonenmassage und Lymphdrainage angeschlossen.